AGB
Allgemeine Geschäftsbedingungen von Chavva Schneider, der „Texthexe“, im nachfolgenden
„Dienstleister“ genannt
Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für unseren gesamten
Geschäftsverkehr mit unseren Kunden. Sie gelten in dieser Form ab dem 01.06.2010.
1. Berechnungsgrundlage
Allgemeine Textprodukte sowie Texte für Webseiten werden in der Regel
nach Normseiten (ermittelt durch Formatierung) veranschlagt. Normseiten ab 15 Zeilen gelten als ganze Seite.
Übersetzungs- und Korrektur-/Lektoratsarbeiten werden nach Umfang
und Schwierigkeitsgrad berechnet. Bei der Abrechnung nach Zeilen wird der
Umfang einer Übersetzung auf der Grundlage des zielsprachlichen Textes
ermittelt. Eine Standardzeile hat 52 - 55 Anschläge (Zeichen inklusive Leerzeichen). Angefangene Zeilen mit min. 30 Zeichen gelten als volle Zeile.
Das in Kostenvoranschlägen kalkulierte Honorar gilt nur als ungefährer
Preis. Die Beurteilung des Schwierigkeitsgrads und die Festlegung etwaiger
Zuschläge bleibt dem Dienstleister vorbehalten. Für die Erledigung
von Eilaufträgen kann, nach vorheriger Absprache, ein Zuschlag von 25%
bis 100% in Rechnung gestellt werden.
Fahrtzeiten (z. B.
bei Vor-Ort-Einsatz beim Auftraggeber, Abholung, Auslieferung) werden entsprechend
dem vereinbarten Stundensatz in Rechnung gestellt, zzgl. tatsächlicher
Fahrtkosten nach Beleg, bzw. bei Autofahrten eine km-Pauschale in Höhe
des jeweils gesetzlich gültigen Satzes pro gefahrenem Kilometer. Für
Verpackung, Porto, Datenträger etc. werden die Kosten gemäß der
Auslagen in Rechnung gestellt. Alle Angebote und Preise sind freibleibend.
Die Preise verstehen sich in Euro, wenn keine andere Valuta vereinbart ist.
Alle genannten Preise sind Endpreise. Gemäß
§19 UStG kann auf Rechnungen keine Umsatz- oder Mehrwertsteuer ausgewiesen
werden. Diese ist in den Preisen weder enthalten noch wird sie zusätzlich
aufgeschlagen.
2. Mindestgebühr
Pro Auftrag wird eine Mindestpauschale in Höhe von € 40,-
erhoben.
3. Zahlung
Honorarrechnungen sind, wenn nichts anderes vereinbart wurde, sofort und vollständig
zur Zahlung fällig. Gemäß dem neuen EU- und deutschen Zivilrecht
fallen ab dem 31. Tag nach Fälligkeit und Zugang der Rechnung Verzugszinsen
an. Gesetzliche Grundlage hierfür ist § 284 Abs. 3 und § 288 Abs. 1 BGB.
Wurden Teillieferungen vereinbart, so erfolgt die Rechnungslegung für
die erbrachte Leistung jeweils mit der entsprechenden Teillieferung. Bei umfangreichen
Aufträgen mit langen Lieferfristen ist der Dienstleister berechtigt,
zur Deckung der Kosten eine angemessene Vorauszahlung vom Auftraggeber zu
verlangen. Ebenso kann die endgültige Lieferung von der vorherigen Begleichung
des Rechnungsbetrages abhängig gemacht werden. (Zug-um-Zug-Leistung).
Gerät der Auftraggeber mit den Zahlungen in Verzug, so ist der Dienstleister
berechtigt, von dem betreffenden Zeitpunkt an Zinsen in Höhe des von
den Geschäftsbanken berechneten Zinssatzes für offene Kontokorrentkredite
zu berechnen.
4. Eigentumsvorbehalt
Die Lieferungen bleiben bis zur vollständigen Begleichung der Honorarrechnung
Eigentum des Dienstleisters.
5. Urheberrecht
Der Dienstleister behält sich sein Urheberrecht vor. Die Bestimmungen
des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche
Schöpfungshöhe nicht erreicht ist. Der Dienstleister überträgt
dem Auftraggeber die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte.
Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht
übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen
Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung
der Vergütung über.
6. Liefertermin und Lieferung
Die Einhaltung des vereinbarten Liefertermins wird für den Regelfall
verbindlich zugesagt. Der Liefertermin gilt als gewahrt, wenn der fertige
Auftrag so rechtzeitig versendet wurde, dass er unter Berücksichtigung
der üblichen Postlaufzeiten für die jeweilige Versendungsart, bei
dem Auftraggeber termingerecht hätte angeliefert werden müssen.
Kann der Liefertermin wegen Höherer Gewalt oder aus anderen Gründen,
die vom Dienstleister nicht zu vertreten sind, (Verkehrsstörung, Ausfall
der Energieversorgung, plötzliche Erkrankung, Streik und sonstige Betriebsstörungen,
behördliche Anordnungen, der Ausfall wesentlicher Kommunikationsmittel,
etc.), auch wenn sie bei Subunternehmern eintreten, nicht eingehalten werden,
ist der Dienstleister berechtigt, vom Auftraggeber eine angemessene Nachfrist
zu verlangen. Sollte diese Behinderung andauern, ist der Auftraggeber berechtigt,
für die noch ausstehenden Teillieferungen vom Vertrag zurückzutreten.
Weitergehende Rechte (insbesondere Schadensersatzansprüche) sind für
solche Fälle ausgeschlossen.
7. Ausführung
7.1 Übersetzungen
Alle Übersetzungen werden nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt.
Fachausdrücke werden, sofern keine besonderen Anweisungen oder Unterlagen
beigefügt worden sind, in die allgemein übliche, lexikographisch
vertretbare bzw. allgemein verständliche Version übersetzt. Übersetzungen
werden je nach Bedeutung des Übersetzungstextes wörtlich oder im
übertragenen Sinne vorgenommen. Für den Fall, dass der Dienstleister
aufgrund einer geleisteten Übersetzungsarbeit wegen Verletzung eines
bestehenden Urheberrechts aus irgendeinem Grund in Anspruch genommen wird,
verpflichtet sich der Auftraggeber, ihn in vollem Umfang von einer solchen
Haftung freizustellen. Die im Zusammenhang mit Übersetzungen gegebenenfalls
erstellten Glossare bleiben Eigentum des Dienstleisters. Mängel in der
Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige
Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen
sind, fallen nicht in Verantwortungsbereich des Dienstleisters. Dies gilt
sinngemäß auch für erbrachte Dolmetscherleistungen. Für Fehler
in Übersetzungen, die vom Auftraggeber durch unrichtige oder unvollständige
Informationen oder fehlerhafte Originaltexte verursacht werden, kann keinerlei
Haftung übernommen werden. Dies gilt auch für unleserliche Namen
und Zahlen in Urkunden oder ähnlichen Dokumenten. Eine Haftung für
den Verlust der dem Dienstleister überlassenen Texte und Unterlagen durch
Einbruch, Diebstahl, Feuer, Wasser, Sturm oder Verlust bei der Post ist ausdrücklich
ausgeschlossen. Der Dienstleister behält sich vor, jederzeit ohne Angabe
von Gründen die Übersetzung von Texten abzulehnen.
7.2 Andere Dienstleistungen
Der Dienstleister verpflichtet sich, den Auftrag mit größter Sorgfalt
auszuführen, insbesondere ihm überlassene Vorlagen, Filme, Briefings
etc. sorgfältig zu behandeln Im Rahmen des Auftrages besteht Gestaltungsfreiheit.
Reklamationen hinsichtlich der künstlerischen Gestaltung sind ausgeschlossen.
Wünscht der Auftraggeber während oder nach der Produktion Änderungen,
so hat er die Mehrkosten zu tragen.
8. Pflichten des Auftraggebers
Der Auftraggeber hat den Dienstleister bei Auftragserteilung über besondere
Ausführungswünsche (Lieferung auf Datenträgern, Druckreife,
Layout, Anzahl der Ausfertigungen etc.) zu unterrichten. Der Auftraggeber
hat dem Dienstleister die zur Ausführung des Auftrags notwendigen Informationen
und Unterlagen (betriebsinterne Glossare, Abbildungen, Zeichnungen, Abkürzungserläuterungen
etc.) unaufgefordert und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen. Der Auftraggeber
ist darüber hinaus verpflichtet, bei der Ausführung der Arbeiten
konstruktiv mitzuwirken und für sachliche Rückfragen einen kompetenten
Ansprechpartner zu benennen. Bei Büchern und umfangreicheren Druckschriften
überlässt der Auftraggeber dem Dienstleister ein Original und eine
Kopie als Vorlage und Arbeitsgrundlage, die nach Beendigung des Werkes beim
Dienstleister verbleiben, sofern nicht schriftlich etwas anderes vereinbart
wurde. Unterlässt der Auftraggeber die ihm obliegende Mitarbeit, so ist
der Dienstleister nach Ablauf einer angemessenen Nachfrist zur Kündigung
des Vertrages berechtigt. Der Anspruch auf Vergütung und auf Ersatz der
durch die unterlassene Mitarbeit entstandenen Mehraufwendungen sowie des ggf.
entstandenen Schadens bleibt bestehen und zwar auch dann, wenn der Dienstleister
vom Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. Fehler, die sich aus der Nichtbeachtung
dieser Obliegenheiten seitens des Auftraggebers ergeben, können dem Dienstleister
nicht angelastet werden. Der Auftraggeber erkennt mit Auftragserteilung die
hier aufgeführten Geschäftsbedingungen an.
9. Geheimhaltung, Datenschutz
Der Dienstleister verpflichtet sich, sämtliche Texte und Tatsachen, die
ihm mit seiner Tätigkeit für den Auftraggeber bekannt werden, vertraulich
zu behandeln. Er ist jedoch berechtigt, die Texte möglichen Subunternehmern
zugänglich zu machen. Wenn nichts anderes vereinbart wurde, verbleiben
alle Unterlagen nach Abschluss des Auftrages beim Dienstleister und werden
einschließlich eventueller Übersetzungen, unter Wahrung der Vertraulichkeit
und der datenschutzrechtlichen Bestimmungen, fünf Jahre aufbewahrt bzw.
gespeichert. Nach Ablauf dieser Frist werden die Unterlagen vernichtet bzw.
die Datensätze gelöscht.
10. Versand
Der Versand erfolgt im allgemeinen, d. h. wenn keine besonderen Versandanweisungen
des Auftraggebers vorliegen, in Form von unverschlüsselten Datensätzen per
E-Mail. Die Gefahr der Versendung der geleisteten Arbeit, geht mit Versendung
der Arbeit per E-Mail, der Übergabe der Arbeit an das Postamt, bzw. Aushändigung
an einen Boten des Auftraggebers an den Auftraggeber über. Für verloren
gegangene Post- und Botensendungen wird nach Möglichkeit Ersatz geleistet.
Ein Rechtsanspruch hierauf besteht jedoch nicht. Insbesondere kann der Auftraggeber
in solchen Fällen keine Schadensersatzansprüche für verlorene
Unterlagen oder wegen Überschreitung der vereinbarten Lieferfrist geltend
machen.
11. Reklamationen & Mängelbeseitigung
Falls keine besonderen Vereinbarungen über die qualitativen Anforderungen
an die Dienstleistung getroffen wurden oder aus der Art des Auftrags keine
spezifischen Anforderungen ersichtlich sind, wird diese nach den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen vollständig
sowie sinngemäß und grammatikalisch richtig zum Zweck der Information
ausgeführt. Reklamationen sind dem Dienstleister vom Auftraggeber unter
genauer Angabe des Mangels schriftlich und unverzüglich anzuzeigen. Reklamiert
der Auftraggeber einen objektiv vorhandenen, nicht unerheblichen Mangel, ist
der Dienstleister verpflichtet, nach seiner Wahl nachzubessern, zu mindern
oder zu wandeln. Für die Nachbesserung gemäß BGB hat der Auftraggeber
eine angemessene Frist einzuräumen. Weitergehende Ansprüche, einschließlich
Schadenersatzansprüche wegen Nichterfüllung, sind ausgeschlossen.
Darüber hinaus sind sämtliche Mängelrügen ausgeschlossen,
wenn die Mängelanzeige bei offensichtlichen Mängeln nicht innerhalb
von zehn Tagen nach Übertragung bzw. Erbringung der Leistung und bei
versteckten Mängeln nach Ablauf von zehn Tagen nach deren Entdeckung
beim Dienstleister eingegangen ist. Der Auftraggeber verzichtet in diesem
Fall auf sämtliche Ansprüche, die ihm wegen eventueller Mängel
der Sprachdienstleistung zustehen könnten.
12. Gewährleistung, Haftung, Schadensersatz
Der Dienstleister haftet bei grober Fahrlässigkeit und Vorsatz. Die Haftung
bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher
Pflichten ein. Eine Garantie für die Druckfertigkeit eines Produktes
kann nur für den Fall übernommen werden, dass der Auftraggeber dem
Dienstleister
- die Anforderungen ausdrücklich im schriftlichen Auftrag mitgeteilt
hat und
- die Druckfahnen zur Korrektur (auch inhaltlicher Art) vorgelegt, und es
die Möglichkeit sowie einen angemessenen Zeitraum zur Kontrolle gegeben
hat. Sollten die o.g. Punkte nicht erfüllt worden sein, sind Garantie-
bzw. Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Insbesondere ausgeschlossen
ist die Haftung für entgangenen Gewinn, nicht eingetretene Einsparungen,
Schäden durch Inanspruchnahme Dritter, mittelbare und Folgeschäden.
13. Ausführungen durch Dritte
Der Dienstleister darf sich zur Ausführung aller Geschäfte, sofern
er dies für zweckmäßig oder erforderlich erachtet, Dritter bedienen.
Dabei haftet er nur für eine sorgfältige Auswahl. Der Sorgfaltspflicht
bei der Auswahl eines Übersetzers gilt in jedem Falle Genüge getan,
wenn es sich bei dem beauftragten Dritten um einen Dienstleister/Dolmetscher
handelt, der für die jeweilige Sprache gerichtlich vereidigt/ermächtigt
ist. Entsprechend der aktuellen Gesetzeslage ist der Dienstleister verpflichtet, dem Auftraggeber den Namen des eingesetzten Dritten zu nennen. Kontakt zwischen dem Auftraggeber und einem vom Dienstleister eingesetzten
Dritten ist nur mit Einwilligung des Dienstleisters erlaubt. Grundsätzlich
besteht die Geschäftsverbindung nur zwischen dem Auftraggeber und dem
Dienstleister.
14. Stornierung
Nimmt der Auftraggeber einen erteilten Auftrag zurück, ohne gesetzlich
oder vertraglich dazu berechtigt zu sein, müssen die bis zur Stornierung
entstandenen Kosten erstattet und die bis zu diesem Zeitpunkt eventuell geleisteten
Arbeiten bezahlt werden.
15. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist Duisburg. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
16. Salvatorische Klausel
Die Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages berührt
die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Es gilt dann eine
dem rechtlichen und wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommende gültige
Bestimmung als vereinbart. Dies gilt nicht, wenn das Festhalten an dem Vertrag
eine unzumutbare Härte für eine Partei darstellen würde.
17. Änderungen der Geschäftsbedingungen
Änderungen der Geschäftsbedingungen werden dem Auftraggeber schriftlich
mitgeteilt. Sie gelten als genehmigt, wenn der Auftraggeber ihnen nicht binnen
zwei Wochen nach Bekanntgabe schriftlich widerspricht.

